Donnerstag, 1. November 2007
Pendlerpauschale
feuerstein1971, 23:15h
Seit Beginn des Jahres 2007 können Pendler den Weg zum Arbeitsplatz erst ab dem 21 Kilometer bei ihrer Steuererklärung geltent machen. Vor 2007 wurde jeder gefahrener Kilometer mit 0,30 EUR als Ausgabe des Arbeitnemers gewertet und bei der Steuererklärung angerechnet.
Die Neuregelung, wirksam seit 01.01.2007, soll das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes missachten (Finanzgericht des Saarlands). Eine endgültige Entscheidung wird vom Bundesverfassungsgericht erwartet.
Die aktuelle politische Diskussion zeigt ein Einlenken. Allerdings nicht zurück zu den ursprünglichen 0,30 EUR pro Kilometer, sondern eine Reduzierung auf 0,25 EUR. Die Penderpauschale soll nun "kostenneutral" gegenfinanziert werden.
"Kostenneutral" für wen? Der gefahrene Kilometer für den Arbeitnehmer wurde in der Vergangenkeit doch nicht günstiger.
Diesel (01.11.07): 1,27 EUR/Liter
Die Neuregelung, wirksam seit 01.01.2007, soll das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes missachten (Finanzgericht des Saarlands). Eine endgültige Entscheidung wird vom Bundesverfassungsgericht erwartet.
Die aktuelle politische Diskussion zeigt ein Einlenken. Allerdings nicht zurück zu den ursprünglichen 0,30 EUR pro Kilometer, sondern eine Reduzierung auf 0,25 EUR. Die Penderpauschale soll nun "kostenneutral" gegenfinanziert werden.
"Kostenneutral" für wen? Der gefahrene Kilometer für den Arbeitnehmer wurde in der Vergangenkeit doch nicht günstiger.
Diesel (01.11.07): 1,27 EUR/Liter
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